Rettungsassistenten, die keine 5 Jahre Tätigkeit im Rettungsdienst nachweisen können, haben als Alternative zur gesetzlich vorgeschriebenen weiteren Ausbildung und anschließender Ergänzungsprüfung auch die Möglichkeit, die staatliche "Vollprüfung" (wie zum Ende einer 3-Jahres-Ausbildung) zu durchlaufen.
LG-Nummer: NotSan -VP-RA
Termin: Auf Anfrage
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