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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Kreisverband Leer e. V.; Bereich: Breitenausbildung - Erste Hilfe

Beschlossen vom Präsidium des DRK-Kreisverbandes Leer e. V. am 23. November 2017 in Leer 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durch Anmeldung an einem Seminar aus dem Aufgabenfeld Bevölkerungsausbildung des DRK-Kreisverbandes Leer e.V. erkennt der Teilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an.


§1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Aufgabenfelds Bevölkerungsausbildung des DRK-Kreisverbandes Leer e.V., vertreten durch den Vorstand, Heisfelder Str. 141, 26789 Leer, im Folgenden: DRK-KV Leer - gelten ausschließlich.
  2. Die Seminarangebote des DRK-KV Leer basieren auf der aktuellen Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im DRK-Landesverband Niedersachsen e. V., Teil: Erste Hilfe sowie den Vorgaben und Bestimmungen der Qualitätssicherungsstelle "Erste Hilfe" der DGUV, welche den DRK-KV Leer bis einschließlich 03.08.2024 ermächtigen, in dessen Namen betriebliche Ersthelfer und Fahrerlaubnisbewerber (gemäß FeV) aus- und fortzubilden.
  3. Individuell getroffene Vereinbarungen oder Nebenabreden zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zwingend der Schriftform.
  4. Ausbilder, Dozenten oder Referenten des DRK-KV Leer sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehen.

§ 2 Zustandekommen, Inhalt und Umfang des Vertragsverhältnisses

  1. Die Seminare des DRK- KV Leer werden sowohl als öffentliche als auch geschlossene Seminare angeboten. Die Mindestteilnehmerzahl für geschlossene Seminare beträgt 10 Teilnehmer. Für kleinere Gruppen besteht die Möglichkeit, durch Zuzahlung des Differenzbetrages eine Veranstaltung zu buchen.
  2. Der Umfang und Inhalt der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Seminarbeschreibungen. Folgende Seminare werden durch den DRK-KV Leer angeboten: Erste-Hilfe-Ausbildung, Erste-Hilfe-Fortbildung, Erste-Hilfe am Kind, Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, Erste Hilfe für Sportgruppen, Medizinische Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten (MESI), Erste Hilfe für Mitarbeiter im Offshore Bereich.
    Individuelle Seminare werden auf Anfrage und in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erstellt (ggf. ohne entsprechende Anerkennung der DGUV). Der zeitliche Mindestumfang für individuelle Seminare beträgt 3 Unterrichtseinheiten (je 45 Minuten).
  3. Anmeldungen zu Seminaren des DRK-KV Leer sind schriftlich per Brief, E-Mail, Fax, Online-Anmeldung, in der Kreisgeschäftsstelle oder telefonisch vorzunehmen. Eine Anmeldebestätigung durch den DRK-KV Leer erfolgt grundsätzlich auf entsprechend gleichem Weg. Bei Überbuchung eines Seminares werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt; nicht berücksichtigten Anmeldungen wird ein Ersatztermin angeboten.
  4. Anmeldungen zu den Seminaren müssen mindestens folgende Angaben enthalten: Name, Telefonnummer sowie die E-Mailadresse.
  5. Die Anmeldung gilt als angenommen und das Vertragsverhältnis damit als zustande gekommen, sobald der DRK-KV Leer bei öffentlichen Seminaren eine Anmelde- bzw. Buchungsbestätigung erteilt. Bei geschlossenen Seminaren erfolgt die Anmelde- bzw. Buchungsbestätigung an den Auftraggeber (z. B. Betrieb oder Verein).
  6. Der zu entrichtende Teilnehmerbeitrag umfasst die Kosten für die Teilnahme an dem mit dem DRK-KV Leer vereinbarten Seminar sowie für die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung. Darüber hinausgehende Leistungen sind gesondert zu vereinbaren.

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Der Teilnehmerbeitrag ist spätestens zum Abschluss des Seminars zu entrichten. Wird in Fällen der unklaren Finanzierung (z. B. über die BG) vor Ort kein Teilnehmerbeitrag entrichtet, behält sich der DRK-KV Leer das Recht vor, keine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen bzw. zu versenden, bis eine Zahlung erfolgt ist.
  2. Teilnehmerbeiträge, welche durch Unfallversicherungsträger / Berufsgenossenschaften übernommen werden, werden direkt durch den DRK-KV Leer mit dem jeweiligen Kostenträger abgerechnet. Voraussetzung dafür ist ein ausgefülltes Formular (BG Abrechnung). Bei folgenden Unfallversicherungen muss zusätzlich im Vorfeld die entsprechende Kostenübernahmezusage vorliegen: Gemeindeunfallversicherung (GUV), Landesunfallkasse (LUK), Unfallkasse Bund und Bahn (UVB), Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).
  3. Werden Teilnehmerbeiträge im Rahmen einer Einzel- bzw. Sammelabrechnung durch andere Kostenträger gezahlt, sind die für eine Abrechnung erforderlichen Daten (mindestens Name und Anschrift des Kostenträgers, Telefonnummer, Ansprechperson) dem DRK-KV Leer rechtzeitig vor dem Seminar mitzuteilen.
  4. Wird der Teilnehmerbeitrag in Form eines Gutscheines von einem Kostenträger übernommen, ist dieser Gutschein spätestens zum Seminarende dem Ausbilder auszuhändigen. Wird der Gutschein nicht fristgerecht vorgelegt, behält sich der DRK-KV Leer das Recht vor, keine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen bzw. zu versenden, bis eine Zahlung erfolgt ist.
  5. Der Teilnehmerbeitrag beinhaltet die Teilnahme am jeweiligen Seminar, das erstmalige Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung sowie - soweit im Kursumfang enthalten - je Teilnehmer ein Begleitheft zum Seminar. Zusätzliche Leistungen (z.B. das Ausstellen weiterer Teilnahmebescheinigungen, der Erwerb zusätzlicher Begleithefte, der Kauf von Beatmungshilfen oder sonstiger vom DRK-KV Leer zum Verkauf angebotenen Erste Hilfe Materialien) sind gesondert zu vergüten.

§ 4 Beendigung, Kündigung und Rücktritt des Vertragsverhältnisses

  1. Das Vertragsverhältnis mit dem DRK-KV Leer endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistung.
  2. Ein Rücktritt vom Vertrag ist dem DRK-KV Leer schriftlich oder telefonisch anzuzeigen.
    1. Bei öffentlichen Seminaren:
      1. Der Rücktritt vom vereinbarten Vertrag ist kostenfrei.
    2. Bei geschlossenen Seminaren: 
      1. Bis 3 Werktage vor Beginn des Seminars ist ein Rücktritt vom vereinbarten Vertrag kostenfrei.
      2. Bei einem späteren Rücktritt behält sich der DRK-KV Leer vor, dem Auftraggeber 80 % des Teilnehmerbeitrags der Mindestteilnehmeranzahl von 10 Personen in Rechnung zu stellen.
      3. Sind bei geschlossenen Seminaren weniger Teilnehmer anwesend als angemeldet (Mindestteilnehmerzahlen s. o.), trägt der Auftraggeber den vollen Teilnehmerbeitrag für die fehlenden Teilnehmer.
      4. Der Teilnehmer bzw. Auftraggeber ist berechtigt, einen Ersatzteilnehmer zu stellen.

§ 5 Änderungsvorbehalte und Absage von Veranstaltungen

  1. Unplanmäßige Änderungen, insbesondere des vereinbarten Termins, Ortes oder Referenten der Veranstaltung behält sich der DRK-KV Leer ausdrücklich vor. Referentenwechsel oder Änderungen im Programmablauf unter Beibehaltung des Veranstaltungsinhaltes stellen lediglich unwesentliche Änderungen in diesem Sinne dar.
  2. Der DRK-KV Leer ist berechtigt, aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Erkrankung des Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl in öffentlichen Seminaren (dort Mindestteilnehmerzahl: 8 Teilnehmer), Seminare auch kurzfristig abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Der DRK-KV Leer verpflichtet sich, den Teilnehmer/Auftraggeber hiervon innerhalb einer unter Berücksichtigung der konkreten Umstände und Gründe der Änderung angemessenen Zeit zu unterrichten. Muss ein Seminar ersatzlos entfallen, so werden bereits gezahlte Teilnehmerbeiträge erstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

§ 6 Verhaltenskodex für Teilnehmer

  1. Der Teilnehmer hat rechtzeitig am Seminarort zu erscheinen, spätestens zu dem vom DRK-KV Leer bestimmten Zeitpunkt. Der DRK-KV Leer behält es sich vor, Teilnehmer von der Teilnahme an Kursen auszuschließen, wenn sich diese derart verspäten, dass die verbleibende Anwesenheit die Bescheinigung einer vollständigen Teilnahme nicht mehr ermöglicht. Trifft der verspätete Teilnehmer mehr als 30 Minuten nach Lehrgangsbeginn ein, ist aufgrund des Kursablaufs und des Kursinhaltes die Bescheinigung einer vollständigen Teilnahme nicht mehr möglich. Nimmt der Teilnehmer trotzdem an der Veranstaltung teil, besteht für den DRK-KV Leer ein ungekürzter Vergütungsanspruch gegenüber dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber. Auf Wunsch kann eine Anwesenheitsbescheinigung / Quittung erstellt werden - diese trägt den Vermerk, dass die Kursinhalte nicht als Nachweis der vollständigen Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs anzusehen sind. Mit Zustimmung des DRK-KV Leer können die fehlenden Kursinhalte innerhalb von 6 Monaten in einem anderen - inhaltsgleichen Kurs - des DRK-KV Leer nachgeholt werden. Nach Teilnahme an den vollständigen Kursinhalten wird eine Teilnahmebescheinigung über den vollständigen Kurs ausgestellt.
  2. Vor Ausgabe der Teilnahmebescheinigung kann der DRK-Mitarbeiter/Ausbilder/Referent den Teilnehmer auffordern, sich mit einem Lichtbildausweis auszuweisen. Im Regelfall erfolgt die Aushändigung der Teilnahmebescheinigung zum Seminarende durch den Ausbilder.
  3. Der Seminarteilnehmer ist verpflichtet, sich während des Seminares so zu verhalten, dass andere Seminarteilnehmer durch sein Verhalten weder gestört noch gefährdet werden. Der DRK-KV Leer behält es sich grundsätzlich vor, Teilnehmer auszuschließen, die in gravierender Weise den Seminarerfolg gefährden; die Fälligkeit des Teilnehmerbeitrags bleibt hiervon unberührt. Der DRK-KV Leer behält sich hieraus entstehende Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor. In den Unterrichtsräumen des DRK-KV Leer ist der Ausbilder/Referent berechtigt, das Hausrecht durchzusetzen.
  4. Das Erstellen von Fotos oder anderer Bild-/Tonaufnahmen während des Seminars und die Verwendung ebensolcher ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die betroffenen Seminarteilnehmer, des Ausbilders und ggf. des Betreibers des Lehrgangsortes gestattet.
  5. Werden Seminare in Räumlichkeiten externer Betriebe durchgeführt bzw. nehmen Teilnehmer in einem fremden Betrieb an einem Seminar teil, haben Sie über die räumlichen Gegebenheiten in diesem Betrieb Stillschweigen zu bewahren. Gleiches gilt für etwaige - im Zusammenhang mit der Seminardurchführung zur Kenntnis gelangten - betriebs- oder vereinsinternen Informationen. Die Teilnahme betriebs- bzw. vereinsfremder Teilnehmer an einem geschlossenen, betriebs- oder vereinsinternen Seminar bedarf der Zustimmung des Auftrag gebenden Betriebs bzw. Vereins.

§ 7 Datenschutz

  1. Die in der Teilnehmerliste, bzw. dem Anmeldeformular erfassten personenbezogenen Daten werden im DRK-KV Leer elektronisch erfasst und mit der Absicht verarbeitet, auf die regelmäßige Fortbildung hinzuweisen und eine ordnungsgemäße Seminarabwicklung zu gewährleisten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

§ 8 Haftung

  1. Der DRK-KV Leer schließt die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden des Teilnehmers aus, soweit es sich nicht um vom DRK-KV Leer, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen vom DRK-KV Leer verursachte Schäden handelt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine Haftung für mitgebrachte (Wert-) Gegenstände oder die Garderobe der Teilnehmer wird nicht übernommen.
  2. Die in diesem Abschnitt geregelten Haftungsausschlussregelungen finden keine Anwendungen für Schäden des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung vom DRK-KV Leer oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des DRK-KV Leer beruhen.
  3. Beschädigt ein Teilnehmer während eines Seminares die ihm angebotenen Räumlichkeiten und Unterrichtsgegenstände vorsätzlich oder grob fahrlässig, so hat er für den Schaden aufzukommen. Eine Ausnahme hiervon stellt der übliche Materialverschleiß innerhalb einer Übungssequenz dar.

§ 9 Schlussbestimmungen / Anwendbare Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Entsprechendes gilt, wenn sich eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
  2. Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte zwischen dem DRK-KV Leer und dem Teilnehmer/Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und zwar auch dann, wenn der Teilnehmer/Auftraggeber nicht deutscher Staatsangehörigkeit ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder die Erfüllung des Vertrages oder seine Ausführung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen hat.
  3. Erfüllungsort ist der Sitz des DRK-KV Leer. Soweit gesetzlich zulässig, gilt als Gerichtsstand der Sitz des DRK-KV Leer als vereinbart.