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Sonderfonds für Kinder 'DabeiSein' des niedersächsischen Sozialministeriums für benachteiligte Kinder -Förderung von Bildungs- und Freizeitmaßnahmen - Stiftung Familie in Not - |
Aus dem Sonderfonds können Kinder aus finanziell benachteiligten Familien durch nicht zurückzahlbare Zuschüsse unterstützt werden bei:
- Jugend- und Familienfreizeiten
- Kursgebühren für Musik- und Kunstschulen, Kurse der VHS
- Mitgliedsbeiträge für Sport- und Musikvereine
- Nachhilfeunterricht
- Klassenfahrten
- Kita-Fahrten
- Fahrtkosten für Oberstufenschüler/innen
Die Gewährung einer Hilfe von maximal 120,00 € ist an Einkommensgrenzen gebunden und für jedes Kind alle zwei Jahre möglich.
Zuschüsse werden für Kinder bis zum Abschluss der allgemein bildenden bzw. Berufs bildenden Schule gewährt, sofern nicht andere Leistungsträger vorrangig dafür zuständig sind. Es sollte deshalb ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket geprüft werden.
Anträge können beim Kreisverband Leer e.V. als Servicestelle gestellt werden.



